Erfreulicherweise wurde die Verlegungsarbeiten der für schnelles Internet notwendigen Glasfaserkabel in Grasberg zügig durchgeführt. Doch wurde festgestellt, dass durch die Verlegearbeiten des Kabels die Wurzeln vieler Straßenbäume so beschädigt wurden, dass die Standfestigkeit dieser Bäume in Gefahr geraten ist.
So mussten alleine an der Huxfelder Straße über 100 Bäume gefällt werden. Die Frage ist, ob diese zusätzliche kostenverursachende Neuanpflanzung nicht hätte vermieden werden können? Um diese Frage zu klären, muss die Arbeitsweise von der Planung über das Ausschreibungsverfahren und der Bauausführung bis zur Abnahme der Arbeiten und die Inbetriebnahme der Anlage gesehen werden.
Die Ausführungsarbeiten können nur so gut sein wie es die Ausschreibung vorgibt. Wenn in der Auschreibung nicht alles bis die Kleinigkeiten beschrieben wird, weiter keine Verfahrensweisen angegeben und keine Ausführungsbedingungen detailliert dargestellt werden, ist eine nicht fachgerechte Ausführung vorprogrammiert. Wird zum Beispiel nur angegeben „Verlegung eines Kabels“ und nicht genau festgelegt, wie der Kabelgraben ausgeführt werden soll hinsichtichtlich Verlegetiefe, Abstand zur Straße, Absanden des Kabels, Verdichtung des wieder eingefüllten Erdmaterials usw., ist schlechte Verlegearbeit unvermeidlich. Wenn dann noch die Bauaufsicht nicht fachkundig und dauerhaft während der Bauzeit anwesend ist, besteht die Gefahr, dass die Sorgfalt fehlt.
Weiter werden Teilarbeiten an einem Subunternehmen vergeben, der eventuell wieder Teilarbeiten an einen SubSubunternehmen vergibt. Wer ist dann noch für die Arbeiten verantwortlich? Weiter kann so in keinem Fall die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und die Fachkundigkeit der ausgewählten Firmen garantiert und gewährleistet sein. Denn diese drei Punkte geben die Möglichkeit, einem Bieter, auch wenn er den geringsten Preis fordert, vom Ausschreibungsverfahren auszuschließen.
Leider ist es häufig so, dass der billigste Bieter den Zuschlag bekommt, er ist aber vielfach nicht immer der günstigste. Es ist durchaus richtig, den billigsten Anbieter auszuwählen, wenn die Fachkundigkeit, die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit dieses Anbieters gewährleistet ist und er in seinem Angebot den Nachweis erbringt, alle in der Ausschreibung erwähnten Positionen fachgerecht zu erfüllen. Dies kann er jedoch nur, wenn die Ausschreibungsunterlagen diese Positionen beschreiben und ein fachkundiger Bauleiter die richtige Ausführung kontrolliert.
All diese beschriebenen Punkte scheinen bei der Ausführung der Glasfaserkabel nicht oder nur teilweise berücksichtigt worden zu sein. Die Beschädigungen der Wurzeln hätte vermiedenwerden können, wenn die Arbeiten sorgfältiger ausgeführt worden wäre und zusätzlich Maßnahmen für den Baumwurzelschutz getroffen wären. dies sieht normalerweise eine Ausschreibung bei Arbeiten im Wurzelbereich der Bäume vor.
Inzwischen wurde an der Kreisstraße sowie den Gemendestraßen neue Bäume gepflanzt. Doch sind durch mangelhafte Pflege einige hiervon vertrocknet. Nach Aussage verantwortlicher Stellen sollen Neuanpflanzungen erfolgen.